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Politik und Steuer | Politik und Hundesteuer |
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Es gilt allein die Durchsetzung finanzpolitischer Interessen zu erzwingen, sei es auch durch Missbrauch von politischem Amt und Gesetzgebungskompetenz. Politiker waren in der Findung von Argumenten zur Rechtfertigung ihrer Interessen schon immer recht erfinderisch wenn es darum ging, eine hundeliebende Minderheit in unserer Gesellschaft kräftig zu schröpfen. Politiker sind ohnehin der Ansicht, mit für politische Interessen geeigneten Alibiargumenten lasse sich Unrecht in Recht verkehren. "Unrecht wird nicht Recht durch intensivere Legitimationsbemühungen" Schon alleine die Feststellung, dass es im reichsten Land Europas, der Bundesrepublik Deutschland, immer noch für politisch vorrangig gilt an der anachronistischen und längst nicht mehr zeitgemäßen Hundesteuer festzuhalten, und dies auch noch mit allen nur erdenklichen politischen Mitteln zu verteidigen (Machtmissbrauch) beweißt einmal mehr die deutlich zunehmende sittliche Verrohung deutscher Politiker in unserem Land. Hundehaltung zu besteuern ist sittenwidrig, zutiefst beschämend für die Politiker und unser Land!
Im hundereichsten Land Europas -Grossbritannien- mit ca. 16 Millionen Hunde, wurde im Februar 1990 durch die höchste Gerichtsinstanz die Hundesteuer für nicht verfassungskonform betont und in der Urteilsbegründung die Sittenwidrigkeit einer Besteuerung für die Liebe zum Mitgeschöpf (Hund) betont. In England gibt es, wie in fast ganz Europa, seit dem höchsten Gerichtsurteil die Hundesteuer ebenso nicht mehr.Die meisten europäischen Länder haben den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalls klar erkannt und dementsprechend auch gehandelt, indem sie die Hundesteuer wegen ethischer, moralischer und verfassungsrechtlicher Bedenken abgeschafft haben. Es erstaunt daher umso mehr, dass gerade die Länder, die ein noch weitaus höheres Hundeaufkommen haben als Deutschland, wie England und Frankreich, die nicht mehr zeitgemäße Hundesteuer ganz abgeschafft haben. Es gibt in Deutschland keine steuergerechte Differenzierung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Hundehalters im Sinne von Gerechtigkeit, was bei allen anderen Steuerarten aber selbstverständlich ist. Das eigentliche Kernproblem der Hundesteuer ist ihre grobe Ungerechtigkeit, ihre unsoziale Natur. Die Hundesteuer ist eine ungerechte Luxussteuer; ungerecht, weil sie für den Mischlingsfindling aus dem Tierheim genauso hoch ist wie für den teuren Rassehund, weil sie den sozial Schwachen genauso viel Geld abnimmt wie den Spitzenverdienern. Das hat allerdings nichts mit einer Vereinfachung der Steuer zu tun, sondern dient ausschließlich finanzpolitischem Interesse (Fiskalzweck). Eine steuergerechte Differenzierung nach der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Hundehalters wird Hundefreunden in Deutschland aus fiskalischen Gründen vehement verweigert um somit möglichen Steuerausfällen vorzubeugen. Dabei spielt es für die Politiker keine Rolle ob es sich um eine alte Frau mit kleiner Rente handelt, die aus Mitleid und gegen Vereinsamung ein bedauernswertes Geschöpf vom Tierheim zu sich holt, oder um einen reichen Industriellen Großverdiener mit wertvollem Rassehund, und die Hundesteuer schon deshalb nach dem Verfassungsgebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit keinerlei Rechnung trägt. Eine Aufwandsteuer wie die Hundesteuer passt nach Meinung von Finanz- u. Rechtswissenschaftlern nicht mehr in unser heutiges sozialstaatliches Steuersystem weil sie dem Gebot einer gerechten Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit widerspricht. Die Maßstäbe die üblicherweise zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, wie z.B. Höhe des Einkommens etc., bleiben aus Gründen finanzpolitischer Interessen bei der Hundesteuer unberücksichtigt. Ein besonders bei den Politikern beliebtes Alibiargument ist der Begriff: "Aufwandsteuer" (ehemals Luxussteuer) "Kein Mensch schafft sich einen Hund an weil er reich ist oder Hundehaltung sich leisten kann sondern, weil er als Tier- u. Hundefreund auf die für ihn deutlich verbesserte Lebensqualität durch Hundehaltung einfach nicht verzichten möchte. Dafür ist er bereit an anderen Ecken und Enden usw. im Haushalt zu sparen, und aus dieser Erkenntnis sollten Politiker keinerlei steuer- u. finanzpolitische Interessen ableiten". Zudem ist eine Aufwandsteuer zwar an einer Sache, jedoch nicht an Mitgeschöpfe festzumachen. Es ist schon sehr beschämend wie hier Politiker eifrig darum bemüht sind, im Finden von Ausreden und Rechtfertigungsargumenten mit einer unglaublichen und skrupellosen Energie an dieser sittenwidrigen Unrechtsteuer auf Kosten von Tierliebe in besonderem Maße hartnäckig festzuhalten, weil diese ja den Kommunen jährlich mehr als 240 Millionen Euro in die öffentlichen Kassen von Kommunen und Gemeinden als Steuermehreinnahmen zusätzlich einbringt, dafür kann jede erdachte Ausrede als Mittel zum Zweck nur dienlich sein. Hier nur ein Beispiel aus dem Schreiben des Referenten Klaus Teichert, Senatsverwaltung für Finanzen, im Antwortschreiben an Sie: "Auch belegen diverse seriöse Studien, dass die Haltung von Tieren eine positiv stimulierende Wirkung auf die Halter und Halterinnen der Tiere haben kann. Es wäre jedoch unseriös hieraus den Schluss zu ziehen, dass allein das Halten von Tieren einen die Gesundheit des Halters / der Halterin grundsätzlich fördernden Wert hat". Mit dieser Feststellung hat die oberste Gerichtsinstanz die Hundesteuer in England gekippt. Noch ein weiteres Todschlagargument von Herrn Teichert (Referent im Berliner Senat, Fianzen), welches die Dreistigkeit von Politikern untermauert: „Der Senat würdigt den besonderen sozialpolitischen und auch therapeutischen Nutzen von ehrenamtlichen Hundebesuchsdiensten in Senioren- und Pflegeheimen, die den Bewohnern Kontakt mit einem Tier zu ermöglichen, mit ihnen selbst ins Gespräch zu kommen und so der Isolation vieler alter Menschen in Heimen zu begegnen. Eine steuerliche Begünstigung dieser Hunde ist jedoch nicht möglich, solange sie vorrangig privat gehalten werden.“ Nun, solcherlei Alibiargumente zur zutiefst beschämenden Abzockerrechtfertigung bieten ein Übermaß an besorgniserregender Provokation gegen hundeliebende Bürgerinnen u. Bürger unseres Landes! Zum Schluss noch ein Auszug aus dem Resümee eines Finanzrechtsgutachtens zur Hundesteuer in Deutschland vom renommierten Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Dr. Fritz Neumark, Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt / Fakultät Finanzwissenschaften: Zitat: "Das eigentliche Kernproblem der Hundesteuer ist ihre grobe Ungerechtigkeit, ihre unsoziale Natur. Obwohl die Hundesteuer ganz allgemein und grundsätzlich in einem modernen Steuer- u. Gemeinwesen wie die BR-Deutschland weder fiskalisch, noch gesundheits- u. ordnungspolitisch, noch als Luxussteuer (Aufwandsteuer) mehr eine Daseinsberechtigung hat, wird sie in hartnäckiger Weise nach wie vor erhoben. Der Grund dafür ist hauptsächlich in einem irrationalen Beharrungsvermögen der zuständigen Regierungs- Verwaltungs- u. Gesetzgebungsorgane zu erblicken. Hundehaltung wird heute in allen Sozialschichten angetroffen, selbst bei den ärmsten unserer Gesellschaft. Eine Hundesteuer passt daher nicht mehr in unseren Sozialstaat. Sie ist für unser Land nicht mehr zeitgemäß und ein Anachronismus! Wie fast in ganz Europa muß endlich auch in Deutschland die Hundesteuer abgeschafft werden".
"Wir appellieren an die Vernunft und den Anstand der Politiker, an ihr sittliches, ethisches und moralisches Empfinden: Schafft endlich die ungerechteste und rechtlich umstrittenste aller Steuern, die Hundesteuer, ab! Missbraucht nicht mittels politischem Amt und Gesetzgebungskompetenz die emotionale Liebe des Bürgers zu seinem Hund, mit der Absicht einer Einnahmeerzielung für finanzpolitischen Eigennutz" ! Rechts- u. Finanzwissenschaftler unseres Landes fordern schon seit langem die Abschaffung der Hundesteuer, wie dies schon in fast allen Ländern Europas so der Fall ist. Jörg-Peter Schweizer |
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“Der eigene Hund macht keinen Lärm - er bellt nur.” -Kurt Tucholsky |